Schweizer Polizei entdeckt Hanffeld mit Google Earth

Admin
DGently
Könnte hier sein:

47°40'58.44"N 8°44'33.90"E
Hooger
Laut NZZ-Online:

Zitat:
Hanffeld auf Google Earth erkennbar
Norbert Klossner berichtete an der Medienkonferenz auch von einem Zufallsfund, der dank moderner Satellitentechnik möglich geworden war: Die Ermittler betrachteten auf Google Earth die Höfe der beiden Thurgauer Landwirte und entdeckten dabei ein nur aus der Luft erkennbares, 150 mal 50 Meter grosses Cannabisfeld. Es war inmitten eines Maisfeldes angelegt, damit es nicht von Passanten per Zufall entdeckt werden konnte

Dein Feld ist ca 100 x 80 m gross.

Kann deshalb wohl nicht sein.

ich habe das hier gefunden ist zwar ein wenig kleiner, passt aber von den Dimensionen her.

47°39'10.62"N 8°58'57.93"E
Klirrnie
Hab dazu schon nen Beitrag bei Bild.de gelesen... vor dem hier...
einfach nur sehr raffiniert muss ich sagen.... respekt
Jürgen N.
Wer hat's gefunden...
natürlich ein Schweizer!
47°37'45.86"N 9° 3'30.17"E
Gruss Jürgen
Klirrnie
Könnte sehr gut möglich sein... das es das ist...
Jürgen N.
Nicht könnte, es ist!
Gruss Jürgen
Surferboy
zu doof das solche leute damit immer angeben müssen
hätte er seine klappe gehalten und das feld abgedeckt


tja den rest könnt ihr euch selbst ausdenken
Rudika
Die Polizei mach aber auch vor nixhts halt... Ermittlungen mit GoogleEarth planb
U. B. Kannt
Es soll durch einen "Zufall" mit GE gefunden worden sein.

ABER wo bleibt hier die Kritik der "deutschen" Privatphärenschützer? geschockt Nicht zuständig, weil in der Schweiz? Freude War das Feld von der Seite einsehbar? Augenzwinkern Wie würde ein deutsches Gericht in diesem Fall entscheiden? Augen rollen Alles im allem großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
FoxMcLoud
ich arbeite bei gericht und habe in mehreren verhandlungen schon gesehen, dass durchaus auch beweisbilder aus google earth zugelassen wurden, sofern man das datum der aufnahme feststellen konnte. meist genügte ein anruf beim anbieter wie aerowest

mfg fox
U. B. Kannt
Das ist m. E. auch richtig so.

Meine Kritik richtete sich auch "nur" gegen einige Argumente der sogenannten "Privatphärenschützer" gegen Street-View u. a. aus Schleswig-Holstein , z. B. das "Kinderschänder" Spielplätze ausspionieren könnten. Allerdings könnte diese auch dabei ertappt werden, dass sie gerade vor Spielplätzen lauern oder gerade ihre Opfer verschleppen. - Und nun - ? Welches Recht ist höher einzustufen? Jeder Einzelfall wird anders entschieden, mal gegen GE-Material mal dafür? - Das kann ja nun auch nicht sein. verwirrt
FoxMcLoud
ich glaube, die wahrscheinlichkeit ist höher, dass so ein kinderf**** einen spielplatz ausspionieren könnte als bei einer aufnahme aus dem streetview-auto oder gar dem sattelitenbild geknipst zu werden...

mfg fox